AGB
Drucksachen
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge
über Grafik-Design-Leistungen zwischen der Creativ-Agentur
mediapix und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten
Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn
die Creativ-Agentur mediapix - in Kenntnis entgegenstehender
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen
des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden
Geschäftsbedingungen (AGB) an. Abweichungen von den hier
aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn
ihnen die Creativ-Agentur mediapix - ausdrücklich schriftlich
zustimmt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Creativ-Agentur mediapix
- und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder der Creativ-Agentur mediapix - erteilte Auftrag ist
ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten
an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den
Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen
im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer
insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97
ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt
die Creativ-Agentur mediapix -, eine Vertragsstrafe in Höhe
der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine
solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche
Vergütung als vereinbart.
2.4 Die Creativ-Agentur mediapix - überträgt dem Auftraggeber
die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches
Nutzungsrechtübertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte
durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Creativ-Agentur mediapix
-.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung
der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 Die Creativ-Agentur mediapix - hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt der Creativ-Agentur mediapix zum Schadensersatz. Ohne
Nachweis kann die Creativ-Agentur mediapix 100% der vereinbarten
bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD
(neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als
Schadensersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner
Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe
der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8 Die Creativ-Agentur mediapix schließt bei der Gestaltung
von Logos die Haftung für die markenrechtliche Neuartigkeit,
Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit aus. Es
liegt in der Verantwortung des Kunden das Logo auf Ähnlichkeit
und potenzielle Verwechslungsgefahr, d.h. Kollision mit Schutzrechten
Dritter, überprüfen zu lassen.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen
und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage
des Tarifvertarges für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste
Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die
Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als
ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Creativ-Agentur
mediapix - berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen
der höheren Vergütung für die tatsächliche
Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu
verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und
Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung
von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung
etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für
Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Die Creativ-Agentur mediapix - ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
der Creativ-Agentur mediapix - entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung der Creativ-Agentur mediapix -
abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der
Creativ-Agentur mediapix - im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss
ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der
Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen,
Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc.
sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen
sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Fälligkeit der Vergütung,
Abnahme
5.1 Soweit sich aus der Auftragbestätigung nichts anderes
ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig.
Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen
Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit.
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist
eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des
Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere
Zeit oder erfordert er von der Creativ-Agentur mediapix - hohe
finanzielle Vorleistungen sind angemessene Abschlagszahlungen
zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,
1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann die Creativ-Agentur mediapix - Verzugszinsen
in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung
eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso
unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall
eine niedrigere Belastung nach zuweisen.
6. Eigentumsvorbehalt etc.
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht
mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt,
unbeschädigt an die Creativ-Agentur mediapix zurückzugeben,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten
zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig
sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
unberührt.
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr
und für Rechnung des Auftraggebers.
7. Digitale Daten
7.1 Die Creativ-Agentur mediapix ist nicht verpflichtet, Dateien
oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von
Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2 Hat die Creativ-Agentur mediapix - dem Auftraggeber Computerdateien
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Zustimmung der Creativ-Agentur mediapix geändert werden.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung
und Belegmuster
8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Creativ-Agentur
mediapix Korrekturmuster vorzulegen.
8.2 Die Produktionsüberwachung durch die Creativ-Agentur
mediapix - erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei
Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Creativ-Agentur
mediapix - berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt
der Auftraggeber der Creativ-Agentur mediapix 10 bis 20 einwandfreie
ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Creativ-Agentur mediapix
- ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu
verwenden.
9. Gewährleistung
9.1 Die Creativ-Agentur mediapix verpflichtet sich, den Auftrag
mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster
etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen
nach Ablieferung des Werks schriftlich beim der Creativ-Agentur
mediapix - geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei
angenommen.
10. Haftung
10.1 Die Creativ-Agentur mediapix haftet - sofern der Vertrag
keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem
Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem
auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des
Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Creativ-Agentur
mediapix gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung
oder Gewährleistung, soweit die Creativ-Agentur mediapix
kein Auswahlverschulden trifft. Die Creativ-Agentur mediapix
tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Sofern die Creativ-Agentur mediapix selbst Auftraggeber
von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden
Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche
aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den
Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer
Inanspruchnahme der Creativ-Agentur mediapix - zunächst
zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4 Der Auftraggeber stellt die Creativ-Agentur mediapix -
von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Creativ-Agentur
mediapix - stellen wegen eines Verhaltens, für das der
Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt.
Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen
durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung
für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit
von Text, Bild und Gestaltung.
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe,
Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen
entfällt jede Haftung der Creativ-Agentur mediapix -.
10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die
Neuheit des Produktes haftet die Creativ-Agentur mediapix -
nicht.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die
Creativ-Agentur mediapix - eine angemessene Erhöhung der
Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann er auch Schadenseratzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller
der Creativ-Agentur mediapix - über gegebenen Vorlagen
berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Creativ-Agentur
mediapix - von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Creativ-Agentur mediapix
-.
12.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt
die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4 Gerichtsstand ist Germersheim, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann
ist. Die Creativ-Agentur mediapix - ist auch berechtigt, am
Sitz des Auftraggebers zu klagen.
© 2011• Creativ-Agentur mediapix , Kai-Uwe Klotz